
Allgemeine Geschäftsbedingungen der WIRmachenDRUCK GmbH für Verbraucher
- 1 GELTUNG DIESER GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
(1) Die Lieferungen und Leistungen sowie Angebot des Kopierzentrum Mainz, Dr.-Martin-Luther-Weg 20 55122 Mainz (im Folgenden auch „Auftragnehmer“ oder „wir“ genannt) aufgrund von Bestellungen unserer Kundschaft über unseren Onlineshop oder auf andere Weise erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen, wenn der Kunde oder die Kundin (im Folgenden auch „Auftraggeber“ oder „Sie“ genannt) Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
(2) Abweichende AGB des Auftraggebers gelten nicht. Sie finden auch dann keine Anwendung, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
(3) Alle Verträge mit der Kundschaft werden ausschließlich in deutscher Sprache geschlossen.
- 2 VERTRAGSABSCHLUSS BEI BESTELLUNGEN ÜBER UNSERE WEBSITE
(1) Die Darstellung unserer Produkte auf unserer Website erfolgt zu Informationszwecken und stellt kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags dar.
(2) Ihre Bestellung über unsere Website stellt hingegen ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags dar. Indem Sie in der Bestellübersicht auf »Jetzt kaufen« klicken, erklären Sie verbindlich, zu den auf der Website und in diesen AGB genannten Konditionen die von Ihnen ausgewählte(n) Ware(n) bestellen und den angegebenen Preis zahlen zu wollen.
(3) Sie können über unsere Website als Gast oder mit einem von Ihnen erstellten, passwortgeschützten Account bestellen. Ihnen obliegt, sicherzustellen, dass Ihre uns mitgeteilten Personenstamm-, Versand- und ggf. Zahlungsdaten vollständig und korrekt sind sowie diese ggf. im eigenen Account stets aktuell zu halten. Der Account erlaubt den Überblick über Ihre Bestellungen, das Verfolgen des Versandstatus Ihrer Druckaufträge und das selbstständige Aktualisieren Ihrer Benutzerdaten. Zum Löschen Ihres Accounts wenden Sie sich bitte an info@kopierzentrum-mainz.de. Sie sind für die Geheimhaltung des Passwortes verantwortlich und müssen uns über jede Ihnen bekanntwerdende nicht-autorisierte Nutzung unverzüglich informieren. Wir sind berechtigt, Ihren Account vorübergehend zu sperren oder endgültig zu schließen, wenn die jeweilige Maßnahme unter Berücksichtigung der jeweiligen Interessen angemessen oder notwendig ist, insbesondere bei objektiven Hinweisen auf betrügerische Nutzung, dauerhafter Nichtnutzung, wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen gegen diese Geschäftsbedingungen, bei missbräuchlicher Verwendung unseres Angebots oder Übermittlungen rechtsverletzender oder unangemessener Inhalte im Sinne des § 15.
(4) Ein verbindlicher Vertrag kommt erst durch die Abgabe der Annahmeerklärung durch uns zustande, z. B. wenn Sie nach der Aufgabe Ihrer Bestellung eine Bestellbestätigung von uns per E-Mail erhalten haben, innerhalb einer Frist, in der Sie den Eingang der Antwort unter regelmäßigen Umständen erwarten dürfen. Mit dieser E-Mail bzw. als Anhang zu dieser E-Mail erhalten Sie Ihre Bestellinformationen sowie diese AGB mit Widerrufsbelehrung, die Sie speichern und ausdrucken können. Auch später noch senden wir Ihnen diese Informationen gerne auf Anfrage zu.
- 3 VERTRAGSSCHLUSS BEI BESTELLUNGEN, DIE NICHT ÜBER UNSERE WEBSITE ERFOLGEN/SONDERANFRAGEN
(1) Unsere Prospekte, Anzeigen u. Ä. dienen Informationszwecken und stellen keine verbindlichen Angebote zum Abschluss eines Vertrags dar.
(2) Der Vertrag kommt grundsätzlich zustande, indem der Auftragnehmer ein Angebot des Auftraggebers annimmt (vgl. § 2 Abs. 4 dieser AGB).
(3) Ein Vertrag über die Produktion eines Druckerzeugnisses, welches nicht über unsere Website bestellt werden kann („Sonderanfrage“), kommt hingegen erst dann zustande, wenn der Auftraggeber das zu seiner Sonderanfrage verbindliche und vom Auftragnehmer erstellte Angebot schriftlich (E-Mail ausreichend) annimmt. Mit dem Angebot des Auftragnehmers (E-Mail-Anhang) erhält der Auftraggeber Informationen zu seiner Sonderanfrage und diese AGB mit Widerrufsbelehrung, die sich der Auftraggeber speichern und ausdrucken kann. Auch später noch senden wir dem Auftraggeber diese Informationen gerne auf Anfrage zu.
- 4 PREISE, AUFTRAGSÄNDERUNG, RÜCKSENDEKOSTEN
(1) Alle von uns genannten Preise sind Endpreise in Euro und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer. Unsere Preise beinhalten innerhalb Deutschlands die Verpackung und den Versand (mit Ausnahme der Samstagszustellung sowie anderer vom Auftraggeber geforderter spezieller Versandarten). Die Höhe der im Einzelnen geltenden Versandkosten entnehmen Sie bitte unserer Website oder bei Sonderanfragen unserem verbindlichen Angebot. Bei Warenlieferungen außerhalb der Europäischen Union (z. B. in die Schweiz) können darüber hinaus Einfuhrabgaben (Zölle) und weitere Kosten anfallen; diese sind von Ihnen zu tragen.
(2) Werden vom Auftraggeber nach Auftragserteilung Änderungen der vom Auftraggeber für die Ausführung des Auftrags zur Verfügung gestellten Daten verlangt oder ähnliche Zusatzarbeiten veranlasst, wird der Auftragnehmer diese Arbeiten nur nach gesonderter Absprache mit dem Auftraggeber gegen Erstattung des hierdurch verursachten Mehraufwands durchführen.
(3) Wenn Sie von Ihrem gesetzlichen Widerrufsrecht (vgl. § 5 dieser AGB) Gebrauch machen, so haben Sie die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Ware zu tragen.
- 5 WIDERRUFSBELEHRUNG/MUSTER-WIDERRUFSFORMULAR
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter beziehungsweise eine von Ihnen benannte Dritte, der/die nicht die befördernde Person ist, die letzte Ware in Besitz genommen hat.
Im Falle eines Vertrags über mehrere Waren, die Sie im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt haben und die getrennt geliefert werden, beträgt die Widerrufsfrist vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter beziehungsweise eine von Ihnen benannte Dritte, der/die nicht die befördernde Person ist, die letzte Ware in Besitz genommen hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.
Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
— An Kopierzentrum Mainz, Dr.-Martin-Luther-King-Weg 20, 55122 Mainz
Hiermit widerrufe/n ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistungen (*)
— Bestellt am (*)/erhalten am (*)
— Name des/der Verbraucher(s)
— Anschrift des/der Verbraucher(s)
— Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
— Datum
(*) Unzutreffendes streichen.
- 6 AUSSCHLUSS DES WIDERRUFSRECHTS
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei folgenden Verträgen:
- Verträge zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch Sie maßgeblich ist oder die eindeutig auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind;
- Verträge zur Lieferung von Waren, wenn diese nach der Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden.
- 7 AUFTRAGSAUSFÜHRUNG/FREIGABE DURCH DEN AUFTRAGGEBER
(1) Der Auftragnehmer führt alle Aufträge auf der Grundlage der vom Auftraggeber angelieferten bzw. übertragenen Druckdaten aus, wenn nicht in Textform eine andere Vereinbarung getroffen wurde. Die Daten müssen dem Auftragnehmer vom Auftraggeber entsprechend den in den Auftragsformularen angegebenen Dateiformaten zur Verfügung gestellt werden. Für andere Dateiformate kann der Auftragnehmer eine mangelfreie Leistung nicht gewährleisten, außer das abweichende Dateiformat wurde vom Auftragnehmer vorher in Textform ausdrücklich bestätigt. Für die Richtigkeit der Daten haftet grundsätzlich allein der Auftraggeber. Dies gilt auch dann, wenn Datenübertragungs- oder Datenträgerfehler vorliegen, die nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind.
(2) Den Auftragnehmer treffen hinsichtlich Zulieferungen aller Art durch den Auftraggeber oder von ihm eingeschaltete Dritte (hierzu gehören auch Datenträger und übertragene Daten) keine Prüfungspflichten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor der Datenübertragung bzw. vor zur Verfügung Stellung der Daten auf einem Datenträger Schutzprogramme gegen Computerviren einzusetzen, die dem jeweils aktuellen technischen Stand entsprechen. Für die Datensicherung ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Der Auftragnehmer hat das Recht, Kopien anzufertigen.
- 8 LIEFERUNG UND LEISTUNGSZEIT, SELBSTBELIEFERUNGSVORBEHALT
(1) Vereinbarte Leistungszeiten werden in Werktagen bemessen. Als Werktage gelten dabei Montag bis Freitag mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage. Vereinbarte Lieferfristen beginnen nach Maßgabe der jeweils spätesten Eingangszeit für den jeweiligen Werktag und setzen rechtzeitige und ordnungsgemäße Erbringung der notwendigen Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers voraus.
(2) Bei Lieferverzögerungen, die durch den Auftragnehmer zu vertreten sind, ist eine angemessene Nachfrist zu setzen. Einfache Lieferverzögerungen berechtigen grundsätzlich nicht zur sofortigen Ablehnung einer Lieferung.
(3) Sofern Sie ein Fixgeschäft abschließen möchten, bei dem der Vertrag mit der rechtzeitigen Leistung stehen und fallen soll, ist dies gesondert spätestens mit der Bestellung mitzuteilen. Solche Geschäfte müssen vom Auftragnehmer entsprechend bestätigt werden. Kommt es beim vereinbarten Fixgeschäft zu einer Terminüberschreitung, so hat der Auftraggeber das Recht zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag. Werden bis zum Zugang der Rücktrittserklärung in Textform beim Auftragnehmer Leistungen vom Auftragnehmer erbracht, können diese berechnet werden. Dies gilt auch für vom Auftraggeber abgenommene Lieferungen und Leistungen; es sei denn, der Auftraggeber wird durch die Berechnung wirtschaftlich unangemessen benachteiligt.
(4) Der Auftragnehmer ist zur Teillieferung innerhalb einer Auftragsposition im Warenkorb berechtigt, wenn diese Teillieferung innerhalb einer Auftragsposition für den Auftraggeber zumutbar ist. Dies ist der Fall, wenn die Teillieferung für den Auftraggeber im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist, die Lieferung der restlichen bestellten Produkte sichergestellt ist und dem Auftraggeber durch die Teilbelieferung kein erheblicher eigener Mehraufwand entsteht, es sei denn, der Auftragnehmer erklärt sich zur Übernahme des Mehraufwands bereit. Der Auftragnehmer trägt in jedem Fall vollständig etwaig zusätzlich entstehende Versandkosten. Bei einer solchen Teilleistung innerhalb einer Auftragsposition kann der Auftraggeber bei verspäteter oder nicht ordnungsgemäßer Leistung der Auftragsposition vom Vertrag über diese Auftragsposition bei Vorliegen der sonstigen gesetzlichen Rücktrittsvoraussetzungen zurücktreten.
(5) Liegt ein von Seiten des Auftraggebers zu vertretender Annahmeverzug vor, so hat der Auftragnehmer das Recht, Ersatz für die durch den Annahmeverzug entstandenen Mehraufwendungen zu verlangen. Ab dem Zeitpunkt des Annahmeverzugs trägt alleine der Auftraggeber die Gefahr der zufälligen Verschlechterung oder des zufälligen Untergangs der Ware und der Auftragnehmer hat nur noch Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten.
(6) Wenn wir wegen einer Nichtverfügbarkeit einer Ware oder der Materialien die bestellte Ware nicht rechtzeitig oder gar nicht liefern können, werden wir Sie hierüber unverzüglich informieren bzw. die voraussichtliche neue Lieferfrist mitteilen. Wir können vom Vertrag zurücktreten, wenn ein Lieferant die Ware oder das Material ohne unser Verschulden nicht rechtzeitig liefert, obwohl wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen hatten, d. h. zum Zeitpunkt Ihres Vertragsschlusses mit uns ein Lieferauftrag mit dem Lieferanten der Ware oder des Materials bestand, der objektiv gesehen die Erwartung zuließ, dass wir Ihnen daraus bei reibungslosem Ablauf die Ware wie vereinbart werden liefern können und es sich nicht lediglich um eine kurzfristige Lieferstörung handelt. Wenn wir zurücktreten, erstatten wir Ihnen bereits geleistete Zahlungen unverzüglich. Von dem Rücktrittsrecht nach dieser Ziffer unberührt bleiben unser und Ihr gesetzliches Rücktrittsrecht, ebenso wie die gesetzlichen Vorschriften über die Abwicklung des Vertrags bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z. B. wegen Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit).
- 9 VERSAND
Die Lieferung erfolgt an die vom Auftraggeber angegebene Lieferadresse. Eine nachträgliche Änderung auf Wunsch des Kunden oder der Kundin (auch bezüglich der anfangs gewählten Lieferoption) muss, soweit tatsächlich noch möglich, als eine Vertragsänderung vereinbart werden, dabei fällt vorbehaltlich einer abweichenden Regelung im Einzelfall eine pauschalierte Bearbeitungsgebühr von 10 Euro (inkl. MwSt. und zzgl. etwaiger weiterer Kosten aus einer Änderung der Lieferoption) an.
- 10 RECHTE DES AUFTRAGGEBERS BEI MÄNGELN/GEWÄHRLEISTUNG
Ihnen stehen die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte zu, soweit nachfolgend nicht abweichend geregelt.
(1) In allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen zu anderen Aufträgen oder auch innerhalb von Chargen nicht beanstandet werden.
Dies gilt insbesondere bei:
– geringfügigen Farbabweichungen zwischen zwei oder mehreren Aufträgen,
– geringfügigen Farbabweichungen gegenüber einem früheren Auftrag,
– geringfügigen Farbabweichungen zwischen einzelnen Bögen innerhalb eines Auftrages,
– geringfügigen Schneid- und Falztoleranzen (= Abweichungen vom Endformat); bei allen Magazinen, Broschüren, Notizbüchern oder ähnlichen Produkten bis zu 2 mm vom geschlossenen Endformat, bei Werbetechnikprodukten 1-2 % vom Endformat, bei allen anderen Produkten bis zu 1 mm vom (geschlossenen) Endformat,
– geringfügigem Versatz (bis zu 0,3 mm) des partiellen UV-Lacks oder der Heißfolienprägung zum Druckmotiv.
Das Gleiche gilt technisch bedingt für Vorlagen (wie z. B. Proofs, An- und Probeausdrucke und Druckdaten), auch wenn sie von uns erstellt wurden, und dem Endprodukt.
Produktionsbedingt kann die Laufrichtung des Papiers nicht festgelegt werden. Ein leichtes Aufbrechen beim Falzen sowie Abweichungen in der Festigkeit bzw. Steifheit des Produktes sind hinzunehmen und können nicht beanstandet werden.
(2) Der Auftragnehmer ist nicht verantwortlich für Mängel, die durch eine Weiterverarbeitung durch den Auftraggeber selbst oder durch von ihm beauftragte Dritte entstehen. Die Prüfung der Eignung der gelieferten Ware für eine solche Weiterverarbeitung obliegt allein dem Auftraggeber.
(3) Für Veränderungen an der gelieferten Ware/Leistung oder dem gelieferten Gegenstand durch den Auftraggeber oder Dritte übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung, soweit er dies nicht zu vertreten hat. Der Auftragnehmer haftet zudem nicht für normale Abnutzung.
(4) Alle Vorlagen, die der Auftragnehmer bekommt, werden mit der entsprechenden Sorgfalt behandelt.
- 11 HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
(1) Der Auftragnehmer haftet Ihnen bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten – das sind Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen – (sog. Kardinalpflichten), auf Aufwendungs- und Schadensersatz (im Folgenden in § 11 gemeinsam „Schadensersatz“). Soweit die Verletzung der Kardinalpflichten nur leicht fahrlässig geschah und nicht zu einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Auftraggebers führte und auch kein Fall der nicht beschränkten Haftung nach Absatz 2 (iv) oder (v) vorliegt, sind Schadensersatzansprüche der Höhe nach jedoch auf den typischen vorhersehbaren Schaden beschränkt.
(2) Der Auftragnehmer haftet Ihnen außerdem (i) nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes; (ii) in Fällen des Vorsatzes und (iii) der groben Fahrlässigkeit, (iv) für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; (v) bei Übernahme einer Garantie durch den Auftragnehmer sowie (vi) in allen anderen Fällen gesetzlich zwingender Haftung, jeweils nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.
(3) Im Übrigen sind Ansprüche auf Schadensersatz gegen den Auftragnehmer – gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis durch den Auftragnehmer, dessen gesetzliche Vertreterinnen und Vertreter, Angestellte oder Erfüllungsgehilfen, aus § 311a BGB oder aus unerlaubter Handlung – ausgeschlossen.
(4) Soweit nach den vorstehenden Regelungen die Haftung des Auftragnehmers eingeschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt das auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreterinnen und Vertreter, Angestellte und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
(5) Eine Änderung der Beweislast zu Ihrem Nachteil ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
(6) Ihre Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche verjähren innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfristen ab dem gesetzlichen Fristbeginn.
- 12 EIGENTUMSVORBEHALT; AUFRECHNUNG; ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT
(1) Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen Zahlung des Rechnungsbetrags vor. Die entsprechenden Sicherungsrechte sind auf Dritte übertragbar.
(2) Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Auftraggeber nur zu, wenn dessen Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von uns unbestritten oder anerkannt sind oder in einem engen gegenseitigen Verhältnis zu unserer Forderung stehen, wie etwa bei Gewährleistungsansprüchen. Außerdem haben Sie ein Zurückbehaltungsrecht nur, wenn und soweit Ihr Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
(3) Befindet sich der Auftraggeber dem Auftragnehmer gegenüber mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen im Verzug, so werden sämtliche bestehende Forderungen sofort fällig.
- 13 ZAHLUNG
(1) Sie können aus den im Bestellprozess angebotenen Zahlungsarten wählen. Weitere Informationen stellen wir auf unserer Website zur Verfügung.
(2) Bei Zahlung mittels Kreditkarte wird der Rechnungsbetrag noch vor Produktionsbeginn beim Auftraggeber eingezogen.
(3) Die Zahlungsarten, die über die Klarna Bank AB (publ) angeboten werden, bestehen ggf. nicht für alle Angebote und setzen unter anderem eine erfolgreiche Bonitätsprüfung durch die Klarna Bank AB (publ) voraus. Wenn dem Kunden oder der Kundin für bestimmte Angebote nach Prüfung der Bonität die gewählte Zahlart gestattet wird, erfolgt die Abwicklung der Zahlung in Zusammenarbeit mit der Klarna Bank AB (publ), an die wir unsere Zahlungsforderung abtreten. Der Auftraggeber kann in diesem Fall nur an die Klarna Bank AB (publ) mit schuldbefreiender Wirkung leisten. Wir bleiben auch bei der Wahl der Zahlungsart über Klarna zuständig für allgemeine Kundenanfragen (z. B. zur Ware, Lieferzeit, Versendung), Retouren, Reklamationen, Widerrufserklärungen und -zusendungen oder Gutschriften. Beim Kauf auf Rechnung ist der Rechnungsbetrag an dem in der Rechnung genannten Kalendertag auf das in der Rechnung bezeichnete Konto zur Zahlung fällig.
Die Zahlungsarten, die über die Ratepay GmbH angeboten werden, bestehen ggf. nicht für alle Angebote und setzen unter anderem eine erfolgreiche Bonitätsprüfung durch die Ratepay GmbH (https://www.ratepay.com/shopperinnen/) voraus. Wenn dem Kunden oder der Kundin für bestimmte Angebote nach Prüfung der Bonität die gewählte Zahlart gestattet wird, erfolgt die Abwicklung der Zahlung in Zusammenarbeit mit der Ratepay GmbH, an die wir unsere Zahlungsforderung abtreten. Der Auftraggeber kann in diesem Fall nur an die Ratepay GmbH mit schuldbefreiender Wirkung leisten. Wir bleiben auch bei der Wahl der Zahlungsart über Ratepay zuständig für allgemeine Kundenanfragen (z. B. zur Ware, Lieferzeit, Versendung), Retouren, Reklamationen, Widerrufserklärungen und -zusendungen oder Gutschriften. Beim Kauf auf Rechnung ist der Rechnungsbetrag an dem in der Rechnung genannten Kalendertag auf das in der Rechnung bezeichnete Konto zur Zahlung fällig.
(4) Bestellungen im Namen, auf Rechnung oder zu Händen Dritter bedürfen einer entsprechenden, wirksamen Vollmacht. Lehnt der Dritte den Auftrag, die Zahlung oder die Annahme ab, geht der Auftragnehmer bis zum Nachweis der hinreichenden Vollmacht von deren Fehlen aus. Entsprechend verbleibt es bei der Verantwortlichkeit des Bestellers als Auftraggeber, insbesondere hinsichtlich Zahlungspflichten und Verzug.
(5) Verweigert der Auftraggeber die Annahme der Ware schuldhaft unberechtigterweise, so hat der Auftragnehmer das Recht, eine Schadensersatzpauschale von 20 Euro (netto) zu erheben. Weist der Auftraggeber einen geringeren Schaden nach, wird dieser zugrunde gelegt. Ebenso hat der Auftragnehmer die Möglichkeit, einen höheren Schaden nachzuweisen, der dann als Grundlage für den Schadensersatz gilt.
(5) Der Auftraggeber ist mit der Übermittlung elektronischer Rechnungen einverstanden. Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar, außer es besteht eine Vereinbarung in Textform über andere Zahlungsbedingungen.
(6) Bestehen ältere Schulden des Auftraggebers beim Auftragnehmer, so ist der Auftragnehmer berechtigt, Zahlungen trotz anders lautender Bestimmungen zunächst auf die älteren Schulden des Auftraggebers, in der Reihenfolge der ältesten Schulden zu den jüngsten, anzurechnen. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber über die erfolgte Verrechnung. Bereits entstandene Kosten und Zinsen berechtigen den Auftragnehmer, die Zahlung des Auftraggebers zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zum Schluss auf die Hauptleistung anzurechnen.
- 14A ZUSÄTZLICHE AGB FÜR KLARNA-ZAHLUNGSARTEN UND DATENSCHUTZHINWEISE DER KLARNA GMBH
(1) Um Ihnen attraktive Zahlungsarten anbieten zu können, arbeiten wir mit der Klarna Bank AB (publ), Sveavägen 46, 111 34 Stockholm, Sweden („Klarna“) zusammen. Kommt zwischen Ihnen und uns ein wirksames Vertragsverhältnis zustande, treten wir unsere Zahlungsforderung an Klarna ab, sofern Sie sich für eine Klarna-Zahlungsart entscheiden.
(2) Im Rahmen des Bestellvorgangs müssen Sie Klarna Ihre Daten zum Zwecke der Identitäts- und Bonitätsprüfung sowie der Vertragsabwicklung übermitteln. Alle Einzelheiten finden Sie in den zusätzlichen AGB für Klarna-Zahlungsarten und den Datenschutzhinweisen der Klarna Bank AB (publ).
- 14B ZUSÄTZLICHE AGB FÜR RATEPAY-ZAHLUNGSARTEN UND DATENSCHUTZHINWEISE DER RATEPAY GMBH
(1) Um Ihnen attraktive Zahlungsarten anbieten zu können, arbeiten wir mit der Ratepay GmbH, Franklinstraße 28-29, 10587 Berlin(„Ratepay“) zusammen. Kommt zwischen Ihnen und uns ein wirksames Vertragsverhältnis zustande, treten wir unsere Zahlungsforderung an Ratepay ab, sofern Sie sich für eine Ratepay-Zahlungsart entscheiden. Bei Nutzung der Ratepay-Zahlungsart Ratenzahlung treten wir unsere Zahlungsforderung an die Partnerbank von Ratepay ab.
(2) Im Rahmen des Bestellvorgangs übermitteln wir Ihre Daten zum Zwecke der Identitäts- und Bonitätsprüfung sowie der Vertragsabwicklung an Ratepay. Alle Einzelheiten finden Sie in den zusätzlichen AGB für Ratepay-Zahlungsarten und den Datenschutzhinweisen der Ratepay GmbH.
- 15 RECHTE DRITTER UND UNERLAUBTE INHALTE
(1) Mit Erteilung des Auftrags erklärt der Auftraggeber, dass er berechtigt ist, die eingereichten Unterlagen zu vervielfältigen und zu reproduzieren. Werden durch die Ausführung des vom Auftraggeber erteilten Auftrags Rechte von Dritten (insbesondere Urheber-, Marken- oder Patentrechte) verletzt und hat der Auftraggeber dies zu vertreten, so stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer von den Ansprüchen der Dritten frei.
(2) Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, vom Auftraggeber übermittelte Unterlagen auf Rechte Dritter oder eventuelle Verstöße gegen geltendes Recht zu prüfen. Dies ist alleinige Verantwortlichkeit des Auftraggebers. Der Auftragnehmer behält sich allerdings das Recht vor, einen Auftrag nicht auszuführen soweit:
– die übermittelten Unterlagen oder die Erfüllung des Auftrags gegen Straf- oder Ordnungswidrigkeitenvorschriften verstoßen;
– die übermittelten Unterlagen sexistischer Natur oder sonst sittenwidrig sind.
(3) Potenzielle Gesetzesverstöße können zur Anzeige gebracht werden.
- 16 GEWERBLICHE SCHUTZRECHTE UND URHEBERRECHTE DES AUFTRAGNEHMERS
(1) Der Auftragnehmer behält sich für alle vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen – im Besonderen an grafischen Entwürfen, Text- und Bildgestaltungen, Layouts etc. – die gewerblichen Schutz- und Urheberrechte vor.
(2) Der Auftraggeber bezahlt mit seinem Entgelt nur die jeweilige bestellte Ware, erwirbt jedoch keine weiteren Rechte an den gewerblichen Schutzrechten, Urheberrechten oder sonstigen Leistungsschutzrechten des Auftragnehmers. Insbesondere steht dem Auftraggeber kein Recht zu, die Leistungsergebnisse des Auftragnehmers zu vervielfältigen oder öffentlich wiederzugeben. Das einfache, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht zur Vervielfältigung kann dem Auftraggeber aber gegen Zahlung eines Entgelts im Rahmen einer gesondert in Textform zu schließenden Vereinbarung eingeräumt werden. Erst mit der Bezahlung des dort vereinbarten Entgelts räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber das einfache, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Vervielfältigungsrecht ein. Ein Anspruch auf Abschluss einer solchen gesonderten Vereinbarung besteht nicht.
(3) Zwischenerzeugnisse (z. B. Druckplatten, Daten, Lithos etc.), die der Auftragnehmer zum Herstellen des vom Auftraggeber geforderten Endprodukts erstellt hat, muss der Auftragnehmer nicht an den Auftraggeber herausgeben. Die Parteien können gesondert in Textform hiervon abweichende Vereinbarungen treffen.
- 17 GEHEIMHALTUNG
Die dem Auftragnehmer vom Auftraggeber für die Ausführung der Leistungen unter diesem Vertrag zur Verfügung gestellten Informationen und Materialien gelten nicht als vertraulich und müssen vom Auftragnehmer auch nicht vertraulich behandelt werden, es sei denn, die Parteien vereinbaren in Textform im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes.
- 18 DATEN UND AUFTRAGSUNTERLAGEN
(1) Daten, die der Auftragnehmer vom Auftraggeber zur Erfüllung des erteilten Auftrags erhält, werden ausschließlich zur Ausführung des erhaltenen Auftrags vom Auftragnehmer gespeichert und genutzt.
(2) Eine Archivierung der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Auftragsunterlagen (wie Vorlagen, Muster, Daten oder Datenträger) ist über den Zeitpunkt der Übergabe des Endprodukts an den Auftraggeber hinaus nur bei Abschluss einer entsprechenden gesonderten Vereinbarung in Textform und nur gegen gesonderte Vergütung möglich.
(3) Der Auftragnehmer verarbeitet im Rahmen der geschäftlichen Beziehung gegebenenfalls personenbezogene Daten (z. B. Anrede, Name, Anschrift, Telefonnummer, Bankverbindung) des Auftraggebers oder solche Dritter, die der Auftraggeber übermittelt. Für den Auftragnehmer sind solche Verarbeitungen für die Erfüllung eines Vertrags oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich und sie erfolgen nur zu diesem Zweck. Der Auftraggeber steht für die Rechtmäßigkeit der Übermittlung und Verarbeitung zur Erfüllung des Auftrags oder der Anfrage ein sowie dafür, dass – soweit notwendig – entsprechende Einwilligungen der Betroffenen vorliegen. Bei Bestellungen im Namen, auf Rechnung oder zu Händen Dritter, insbesondere also bei Angabe einer abweichenden Rechnungs- und/oder Lieferadresse, sind Sie allein dafür verantwortlich, das Einverständnis des Betroffenen vor der Auftragserteilung einzuholen.
- 19 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG). Diese Rechtswahl berührt nicht die Anwendbarkeit solcher Bestimmungen, von denen nach dem Recht des Staates, in dem der Auftraggeber seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht durch Vereinbarung abgewichen werden darf, sofern der Auftragnehmer a) seine berufliche oder gewerbliche Tätigkeit in dem Staat ausübt, in dem der Auftraggeber seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat oder b) eine solche Tätigkeit auf irgendeiner Weise auf diesen Staat oder auf mehrere Staaten, einschließlich dieses Staates, ausrichtet.
(2) Sind Allgemeine Geschäftsbedingungen oder sonstige Vertragsabreden ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
(3) Die Europäische Kommission stellt unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist der Anbieter nicht verpflichtet und nicht bereit.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kopierzentrum-Mainz für Unternehmer
- 1 Geltung der Bedingungen
(1) Die Lieferungen und Leistungen sowie Angebote des Kopierzentrum-Mainz, Dr.-Martin-Luther-King-Weg 20, 55122 Mainz (im Folgenden auch „Auftragnehmer“ oder „wir“ genannt) erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen, wenn der Kunde (im Folgenden auch „Auftraggeber“ oder „Sie“ genannt) Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Eine rechtsfähige Personengesellschaft ist eine Personengesellschaft, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen.
(2) Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen gelten nur, wenn wir diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt haben.
(3) Alle zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer getroffenen Vereinbarungen bedürfen für ihre Wirksamkeit der Textform. Dies gilt auch für Ergänzungen oder Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen (hierzu gehören auch diese Geschäftsbedingungen).
- 2 Angebot und Vertragsabschluss
(1) Die Darstellung und Angebote unserer Produkte auf unserer Webseite, in Prospekten oder sonstigen Medien erfolgt zu Informationszwecken und stellt kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags dar.
(2) Ihre Bestellung über unsere Webseite stellt hingegen ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags dar. Indem Sie auf der Bestellübersicht auf »Zahlungspflichtig bestellen« klicken, erklären Sie verbindlich, zu den auf der Webseite und in diesen AGB genannten Konditionen die von Ihnen ausgewählte(n) Ware(n) bestellen und den angegebenen Preis zahlen zu wollen.
(3) Wenn Sie über unsere Webseite bestellt haben, erhalten Sie zunächst eine Empfangsbestätigung per E-Mail, um Ihnen mitzuteilen, dass wir Ihre Bestellung empfangen haben. Die Empfangsbestätigung stellt noch nicht unsere Annahme Ihres Angebots auf Abschluss eines Vertrages dar.
(4) Ein verbindlicher Vertrag kommt unabhängig davon, ob Ihre Bestellung über unsere Webseite oder außerhalb unserer Webseite erfolgt, erst dann zustande, wenn Sie nach der Aufgabe Ihrer Bestellung eine Bestellbestätigung von uns in Textform erhalten haben.
(5) Mündliche Zusagen des Auftragnehmers vor Vertragsabschluss sind unverbindlich. Mündliche Vereinbarungen zwischen den Vertragspartnern müssen durch eine Vereinbarung in Textform bzw. die Bestellung über das Internet in der vorgegebenen Bestellmaske bestätigt werden.
(6) Die Mitarbeiter des Auftragnehmers haben nicht das Recht, hiervon abweichende mündliche Vereinbarungen zu treffen.
- 3 Preise
(1) Alle von uns genannten Preise sind Endpreise in Euro und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer, wenn nicht ausdrücklich Nettopreise angegeben und die Umsatzsteuer getrennt ausgewiesen wird. Die Höhe der im Einzelnen geltenden Versandkosten entnehmen Sie bitte unserer Webseite. Bei Warenlieferungen außerhalb der Europäischen Union und der Schweiz können darüber hinaus Einfuhrabgaben (Zölle) und weitere Kosten anfallen; diese sind von Ihnen zu tragen.
(2) Werden vom Auftraggeber nachträglich Änderungen der vom Auftraggeber für die Ausführung des Auftrags zur Verfügung gestellten Daten verlangt oder ähnliche Zusatzarbeiten veranlasst, wird der Auftragnehmer diese Arbeiten nur nach gesonderter Absprache mit dem Auftraggeber gegen Erstattung des hierdurch verursachten Mehraufwands durchführen.
(3) Notwendige Vorarbeiten, insbesondere an den gelieferten oder übertragenen Daten können vom Auftragnehmer ohne Rücksprache mit dem Auftraggeber selbstständig ausgeführt werden, wenn diese Vorarbeiten zur Einhaltung eines Fixtermins beitragen oder im wirtschaftlichen Interesse des Auftraggebers liegen. Die Höhe der Kosten für solche Vorarbeiten hängen vom zeitlichen Aufwand ab. Übersteigen die hierdurch entstanden Mehrkosten für den Auftraggeber 34,51 € inkl. Umsatzsteuer, muss vorab die Zustimmung des Auftraggebers zu diesen Mehrkosten eingeholt werden.
(4) Wir sind zur Stornierung von Bestellungen nicht verpflichtet. Sofern wir die Stornierung eines Auftrags durch den Auftraggeber akzeptieren, kann eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15,00 € inkl. Umsatzsteuer durch den Auftragnehmer berechnet werden. Hat der Auftragnehmer bereits Leistungen erbracht, die über diesem Betrag liegen, so erfolgt die Berechnung auf der Grundlage der bereits erbrachten Leistungen. Im Status „Neu“ werden Stornierungen durch den Auftraggeber ohne weitere Überprüfung durch den Auftragnehmer in der Regel akzeptiert. Nur der Auftraggeber selbst kann Stornierungen beantragen; diese müssen über sein Kundenkonto erfolgen.
(5) Wir behalten uns das Recht vor, alle angebotenen Gratis-Produkte (z.B. Gratis-Visitenkarten) sowie sonstige kostenlosen Produkte ohne Angabe von Gründen aus dem Angebot zu nehmen sowie jederzeit Aufträge dieser Art ohne vorherige Information des Auftraggebers zu stornieren. Dies gilt gleichermaßen für alle sonstigen, auch kostenpflichtigen Produkte, die aufgrund von unvorhergesehenen Ereignissen einen Auftragsrücktritt aus Sicht des Auftragnehmers erforderlich machen.
- 4 Auftragsausführung / Freigabe durch den Auftraggeber
(1) Der Auftragnehmer führt alle Aufträge auf der Grundlage der vom Auftraggeber angelieferten
bzw. übertragenen Druckdaten aus, wenn nicht in Textform eine andere Vereinbarung
getroffen wurde. Die Daten müssen dem Auftragnehmer vom Auftraggeber entsprechend den
in den Auftragsformularen angegebenen Dateiformaten zur Verfügung gestellt werden. Für
andere Dateiformate kann der Auftragnehmer eine mangelfreie Leistung nicht gewährleisten,
außer das abweichende Dateiformat wurde vom Auftragnehmer vorher in Textform
ausdrücklich bestätigt. Für die Richtigkeit der Daten haftet allein der Auftraggeber. Dies gilt
auch dann, wenn Datenübertragungs- oder Datenträgerfehler vorliegen, die nicht vom
Auftragnehmer zu vertreten sind.
(2) Den Auftragnehmer treffen hinsichtlich Zulieferungen aller Art durch den Auftraggeber oder
einem von ihm eingeschalteten Dritten (hierzu gehören auch Datenträger und übertragene
Daten) keine Prüfungspflichten. Dies gilt nur dann nicht, wenn die zur Verfügung gestellten
Daten offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbar sind. Der Auftraggeber ist
verpflichtet, vor der Datenübertragung bzw. vor zur Verfügung Stellung der Daten auf einem
Datenträger Schutzprogramme gegen Computerviren einzusetzen, die dem jeweils aktuellen
technischen Stand entsprechen. Für die Datensicherung ist allein der Auftraggeber
verantwortlich. Der Auftragnehmer hat das Recht, Kopien anzufertigen.
(3) Alle Vorlagen, die der Auftragnehmer bekommt, werden von ihm sorgfältig behandelt. Bei
Beschädigung oder Abhandenkommen der Vorlagen übernimmt der Auftragnehmer nur eine
Haftung bis zum Materialwert. Jegliche weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
Eingesandte Belegexemplare zur Prüfung der Reklamation können nicht zurückgesandt
werden.
- 5 Lieferung und Leistungszeit
(1) Die Lieferungen und Leistungen des Auftragnehmers erfolgen innerhalb der auf der Webseite
angegebenen Fristen. Voraussetzung für die Einhaltung der Lieferfristen des Auftragnehmers
ist die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers.
(2) Bei Lieferverzögerungen, die durch den Auftragnehmer zu vertreten sind, wird die Dauer der
vom Auftraggeber gesetzlich zu setzenden Nachfrist auf zwei Wochen festgelegt. Diese
beginnt mit dem Eingang der Nachfristsetzung beim Auftragsnehmer.
(3) Fixtermine für die Leistungserbringung müssen vom Auftragnehmer als Fixtermin, Festtermin
oder verbindliche Termine in Textform bestätigt werden, ansonsten haben sie keine Gültigkeit.
Kommt es bei Fixterminen zu einer Terminüberschreitung, so hat der Auftraggeber das Recht
zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag. Werden bis zum Zugang der Rücktrittserklärung in
Textform beim Auftragnehmer Leistungen vom Auftragnehmer erbracht, können diese
berechnet werden. Dies gilt auch für vom Auftraggeber abgenommene Lieferungen und
Leistungen; es sei denn, dass der Auftraggeber durch die Berechnung wirtschaftlich
unangemessen benachteiligt wird.
(4) Liegt ein von Seiten des Auftraggebers zu vertretender Annahmeverzug vor, so hat der
Auftragnehmer das Recht, Ersatz für die durch den Annahmeverzug entstandenen
Mehraufwendungen zu verlangen. Ab dem Zeitpunkt des Annahmeverzugs trägt alleine der
Auftraggeber die Gefahr der zufälligen Verschlechterung oder des zufälligen Untergangs der
Ware und der Auftragnehmer hat nur noch Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten.
- 6 Nichtverfügbarkeit der bestellten Ware / höhere Gewalt
(1) Wenn wir wegen Nichtverfügbarkeit einer Ware oder ihrer Materialien oder wegen höherer
Gewalt die bestellte Ware nicht rechtzeitig oder gar nicht liefern können, werden wir Sie
hierüber unverzüglich informieren und die voraussichtliche neue Lieferfrist mitteilen.
(2) Ist die Lieferung unmöglich oder können wir auch die neue Lieferfrist nicht einhalten, können
wir vom Vertrag zurücktreten, wenn die Voraussetzungen nach Ziffer § 6 (3) vorliegen. Bereits
geleistete Zahlungen erstatten wir Ihnen in diesem Fall unverzüglich.
(3) Wir können gemäß § 6 (2) vom Vertrag zurücktreten,
– wenn ein Lieferant Ware ohne unser Verschulden nicht rechtzeitig liefert, obwohl wir ein
kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen hatten, d.h. zum Zeitpunkt Ihres
Vertragsschlusses mit uns ein Lieferauftrag mit dem Lieferanten der Ware bestand, der
objektiv gesehen die Erwartung zuließ, dass wir Ihnen daraus bei reibungslosem Ablauf
die Ware wie vereinbart werden liefern können, und es sich nicht lediglich um eine
kurzfristige Lieferstörung handelt;
– im Falle höherer Gewalt, das heißt wenn ein unvorhersehbares und außergewöhnliches
Ereignis die Lieferung nicht nur kurzfristig verzögert oder unmöglich macht und wir dies
nicht mit uns zumutbaren Mitteln vermeiden können sowie bei Streiks am Produktionsort,
Unfällen oder Unwettern auf den Transportwegen.
(4) Von dem Rücktrittsrecht nach dieser Ziffer unberührt bleiben unser und Ihr gesetzliches
Rücktrittsrecht, ebenso wie die gesetzlichen Vorschriften über die Abwicklung des Vertrags
bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z.B. wegen Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit).
- 6a Periodische Arbeiten
Bei Verträgen über regelmäßig wiederkehrende Arbeiten besteht eine Kündigungsfrist von
mindestens drei Monaten zum Schluss eines Monats. Das Recht zur außerordentlichen
Kündigung bleibt hiervon unberührt. - 7 Gefahrenübergang – Versand
(1) Wird die Ware auf Ihren Wunsch hin versandt, geht die Gefahr der verzögerten Leistung, des
Untergangs, des Verlusts oder der Verschlechterung der Wer sowie die Preisgefahr mit der
Auslieferung der Ware an die zur Ausführung der Versendung bestimmte Person (Spediteur,
Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Dritte) auf Sie über.
Maßgeblich hierfür ist der Beginn des Ladevorgangs. Diese Regelung hat auch dann noch
Gültigkeit, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Auftragnehmer noch andere Leistungen
übernommen hat.
(2) Äußert der Auftraggeber den Wunsch, dass der Versand oder die Übergabe verzögert wird
oder verzögert sich der Versand durch einen Umstand, dessen Ursache beim Auftraggeber
liegt und die der Auftraggeber zu vertreten hat, geht die Gefahr auf diesen über, sobald seine
Ware versandbereit ist. Der Auftraggeber trägt in diesem Fall alle nach Gefahrenübergang
anfallenden Lagerkosten. Pro abgelaufene Woche betragen die Lagerkosten bei Lagerung
durch den Auftragnehmer 1% des Rechnungsbetrages der zu lagernden Liefergegenstände.
Es bleibt dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber vorbehalten, einen Nachweis über
weitere oder geringere Lagerkosten zu führen.
(3) Der Geschäftssitz des Auftragnehmers ist Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem
Vertragsverhältnis, sofern nichts anderes bestimmt ist.
(4) Die Lieferung erfolgt an die vom Auftraggeber angegebene Lieferadresse. Soll die
Lieferadresse nachträglich geändert werden, ist eine Zustimmung und Bestätigung der neuen
Lieferadresse durch den Auftragnehmer in Textform erforderlich.
(5) Liegen bei einer Sendung äußerliche Beschädigungen vor, so darf der Auftraggeber diese nur
annehmen, wenn der Schaden seitens des Frachtführers/Spediteurs auf dem Lieferschein
quittiert wurde. Unterbleibt diese Feststellung, so sind alle Schadensersatzansprüche
aufgrund der Beschädigung gegenüber dem Auftragnehmer ausgeschlossen.
- 8 Rechte des Auftraggebers bei Mängeln / Gewährleistung
(1) Ihnen stehen die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte zu, soweit nicht nachfolgend
abweichend geregelt.
(2) Entspricht der gelieferte Gegenstand / die gelieferte Leistung/Ware nicht der zwischen dem
Auftraggeber und dem Auftragnehmer vereinbarten Beschaffenheit oder ist er/sie für die nach
dem geschlossenen Vertrag vorausgesetzte oder die allgemeine Verwendung nicht geeignet
oder hat er/sie nicht die aufgrund von öffentlichen Äußerungen des Auftragnehmers zu
erwartenden Eigenschaften, ist der Auftragnehmer zur Nacherfüllung verpflichtet. Erst wenn
die Nacherfüllung zweimal fehlschlägt, kann der Auftraggeber entweder vom Vertrag
zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen herabsetzen sowie Schadensersatz unter den
weiteren Voraussetzungen des § 9 verlangen.
(3) Gewährleistungsrechte sind ausgeschlossen, wenn die gelieferte Ware von der vereinbarten
Beschaffenheit nur unerheblich abweicht oder die vertragsgemäße bzw. gewöhnliche
Verwendung der Ware nur unerheblich beeinträchtigt.
(4) Materialveränderungen, die altersbedingt sind oder aufgrund von Umweltbedingungen
eintreten, stellen keinen Mangel dar. Geringfügige Abweichungen vom Original können bei
farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren nicht beanstandet werden. Dies gilt
technisch bedingt ebenfalls für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (beispielsweise
Proofs und Ausdruckdaten) – auch wenn diese vom Auftragnehmer erstellt wurden – und dem
Endprodukt. Produktionsbedingt kann bei der Platzierung nicht auf die Laufrichtung des
Papiers geachtet werden. Ein hierdurch bedingtes leichtes Aufbrechen beim Falzen sowie
Abweichungen in der Festigkeit bzw. Steifheit des Produktes sind hinzunehmen und können
nicht beanstandet werden. Aus produktionstechnischen Gründen können Falz-, Stanz- und
Beschnitttoleranzen von bis zu 1 mm auftreten. Diese sind hinzunehmen und können nicht
beanstandet werden.
(5) Bis zu 10% Mehr- oder Minderlieferung bei der bestellten Ware müssen hingenommen
werden. Bei Büchern und Magazinen ist eine Mehr- oder Minderlieferung von bis zu 5%
hinzunehmen. Hierzu zählen produktionsbedingter Verschnitt der oberen und unteren Bögen,
die nicht aussortiert werden, Makulatur, Einrichtungsexemplare weiterverarbeitender
Maschinen sowie Anlaufbögen.
(6) Offensichtliche Mängel sind uns innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Empfang der Ware
anzuzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen
ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung; die Beweislast hierfür
trifft Sie. Sind Sie Kaufmann, gelten die Regelungen des § 377 HGB.
(7) Mängelansprüche verjähren – vorbehaltlich der Regelung im folgenden Satz und in § 8 (8) – in
einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Schadensersatz- oder Aufwendungsersatzansprüche
Ihrerseits wegen eines Mangels bleiben durch die vorstehenden Regelungen unberührt und
verjähren innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfristen; für solche Schadensersatz- und
Aufwendungsersatzansprüche gelten die Regelungen in § 9.
(8) Die vorstehenden Einschränkungen der Gewährleistungspflicht gelten nicht in Fällen, in denen
wir eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen oder Mängel arglistig
verschwiegen haben.
- 9 Haftung auf Schadensersatz
(1) Der Auftragnehmer haftet Ihnen bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten – das sind
Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder deren
Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf
deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen – (sog. Kardinalpflichten), auf
Aufwendungs- und Schadensersatz (im Folgenden in § 9 gemeinsam „Schadensersatz“).
Soweit die Verletzung der Kardinalpflichten nur leicht fahrlässig geschah und nicht zu einer
Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Auftraggebers führte, sind
Schadensersatzansprüche der Höhe nach jedoch auf den typischen vorhersehbaren Schaden
beschränkt.
(2) Der Auftragnehmer haftet Ihnen außerdem (i) nach den Vorschriften des
Produkthaftungsgesetzes; (ii) in Fällen des Vorsatzes und (iii) der groben Fahrlässigkeit, (iv)
für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; (v) bei Übernahme einer
Garantie durch den Auftragnehmer sowie (vi) in allen anderen Fällen gesetzlich zwingender
Haftung, jeweils nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.
(3) Im Übrigen sind Ansprüche auf Schadensersatz gegen den Auftragnehmer – gleich aus
welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem
Schuldverhältnis durch den Auftragnehmer, dessen gesetzliche Vertreter, Mitarbeiter oder
Erfüllungsgehilfen, aus § 311 a BGB oder aus unerlaubter Handlung – ausgeschlossen.
(4) Soweit nach den vorstehenden Regelungen die Haftung des Auftragnehmers eingeschränkt
oder ausgeschlossen ist, gilt das auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter,
Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
(5) Eine Änderung der Beweislast zu Ihrem Nachteil ist mit den vorstehenden Regelungen nicht
verbunden.
(6) Ihre Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche verjähren innerhalb der gesetzlichen
Verjährungsfristen ab dem gesetzlichen Fristbeginn.
- 10 Eigentumsvorbehalt
(1) Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zum Eingang aller
Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Auftraggeber vor.
(2) Sie sind berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen.
Sie treten uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich
Mehrwertsteuer) des Vergütungsanspruchs ab, die Ihnen aus der Weiterveräußerung
erwachsen. Sie bleiben auch nach der Abtretung zur Einziehung der Forderung ermächtigt.
Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir verpflichten
uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen aus
den vereinnahmten Erlösen nachkommen, nicht in Zahlungsverzug geraten und kein Antrag
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies
jedoch der Fall, können wir verlangen, dass Sie die abgetretenen Forderungen und deren
Schuldner bekannt geben, alle zum Einzug erforderlichen Angaben machen, die
dazugehörigen Unterlagen aushändigen und den Dritten die Abtretung mitteilen.
(3) Verarbeitet der Auftragnehmer die Vorbehaltsware, erfolgt die Verarbeitung im Namen und für
Rechnung des Auftragnehmers als Hersteller. Der Auftragnehmer erwirbt an der neuen Sache
unmittelbar Eigentum. Erfolgt die Verarbeitung aus Stoffen mehrerer Eigentümer, so erwirbt
der Auftragnehmer einen Miteigentumsanteil an der neuen Sache entsprechend dem Wert der
Vorbehaltsware. Erwirbt der Auftragnehmer Eigentum oder einen Miteigentumsanteil an der
neuen Sache, übereignet der Auftragnehmer dem Auftraggeber sein Eigentum oder seinen
Miteigentumsanteil an der neuen Sache unter der aufschiebenden Bedingung der
vollständigen Zahlung. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Sachen des Auftraggebers
verbunden oder vermischt und ist die Sache des Auftraggebers als Hauptsache anzusehen,
übereignet der Auftraggeber dem Auftragnehmer einen Miteigentumsanteil an der Hauptsache
entsprechend dem Wert der Vorbehaltsware unter der auflösenden Bedingung vollständiger
Zahlung. Veräußert der Auftraggeber die neue Sache bzw. die durch Verbindung oder
Vermischung entstandene Sache, tritt der Auftraggeber dem Auftragnehmer schon jetzt zur
Sicherung des Vergütungsanspruchs die ihm gegen den Erwerber dieser Sache zustehende
Forderung ab. Für den Fall, dass der Auftragnehmer an dieser Sache einen
Miteigentumsanteil erworben hat, tritt der Auftraggeber dem Verkäufer die Forderung anteilig
entsprechend dem Wert des Miteigentumsanteils ab.
(4) Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts darf eine Verpfändung oder
Sicherungsübereignung der Ware nicht erfolgen. Sie sind verpflichtet, uns jede Pfändung,
Beschädigung oder jedes Abhandenkommen der Ware unverzüglich anzuzeigen.
- 11 Zahlung
(1) Als Zahlungsmöglichkeit gilt Vorauskasse (per Überweisung, Sofortüberweisung, PayPal), Zahlung per Kreditkarte (VISA- und MASTER-Card) sowie Rechnungszahlung
(Voraussetzung: positive Bonitätsprüfung durch den Auftragnehmer oder beauftragten Dritten)
sofern keine andere Vereinbarung in Textform zwischen dem Auftraggeber und
Auftragnehmer getroffen wurde.
(2) Bei Zahlung mittels Kreditkarte wird der Rechnungsbetrag noch vor Produktionsbeginn vom
Auftraggeber eingezogen.
(3) Verweigert der Auftraggeber die Annahme der Ware unberechtigterweise, so hat der
Auftragnehmer das Recht, eine Schadensersatzpauschale von 20,00 € (netto) zu erheben.
Weist der Auftraggeber einen geringeren Schaden nach, wird dieser zu Grunde gelegt. Die
Geltendmachung eines hierüber hinausgehenden Schadens wird durch diese Klausel nicht
berührt.
(4) Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar, außer es besteht eine Vereinbarung
in Textform über andere Zahlungsbedingungen.
(5) Sowohl Verkaufspersonal als auch technisches Personal haben keine Berechtigung zum
Inkasso in bar. Zahlungen mit befreiender Wirkung können nur unmittelbar an den
Auftragnehmer oder ein von diesem angegebenen Bank- oder Postscheckkonto erfolgen.
(6) Der Auftragnehmer behält sich ausdrücklich vor, Schecks oder das Wechseln von anderen
Geldwährungen abzulehnen. Die Annahme von Schecks und anderen Währungen erfolgt
immer nur zahlungshalber. Sofort fällig sind Diskont- und Wechselspesen, die zu Lasten des
Auftraggebers gehen.
(7) Bestehen ältere Schulden des Auftraggebers beim Aufragnehmer, so ist der Auftragnehmer berechtigt, Zahlungen trotz anders lautender Bestimmungen zunächst auf die älteren
Schulden des Auftraggebers anzurechnen. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber
über die erfolgte Verrechnung. Bereits entstandene Kosten und Zinsen berechtigen den
Auftragnehmer, die Zahlung des Auftraggebers zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen
und zum Schluss auf die Hauptleistung anzurechnen.
(8) Erst wenn der Auftragnehmer über den Betrag verfügen kann, gilt eine Zahlung als erfolgt. Bezüglich Schecks gilt eine Zahlung erst dann als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wurde und nicht mehr zurückgegeben werden kann.
(9) Grundsätzlich kann bei allen Aufträgen eine angemessene Vorauszahlung oder die Stellung
einer Sicherheit bspw. durch Kreditkarte oder Bürgschaft verlangt werden.
(10) Wird nach Vertragsabschluss eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse oder der Kreditwürdigkeit des Auftraggebers bekannt und ist dadurch die Erfüllung des Zahlungsanspruches gefährdet, so hat der Auftragnehmer das Recht, Vorauszahlungen zu verlangen, die Ware zurückzubehalten und die Weiterarbeit einzustellen. Beruhen auf diesem Vertragsverhältnis weitere Lieferungen und ist der Auftraggeber mit diesen ebenfalls im
Verzug, so greift auch hier das in diesem Absatz genannte Recht des Auftragnehmers.
(11) Nur wenn eine Gegenanforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt wurde, ist der
Auftraggeber zur Aufrechnung berechtigt.
(12) Ansprüche gegen den Auftragnehmer sind nicht abtretbar.
- 12 Abrechnungen, Genehmigungen und Änderungen
(1) Alle vom Auftragnehmer erstellten Rechnungen erfolgen unter dem Vorbehalt möglicher
Irrtümer. Bis spätestens sechs Wochen nach Zugang der Rechnungen beim Auftraggeber
kann der Auftragnehmer eine neue, berichtigte Rechnung erstellen.
(2) Nach Ablauf von sechs Wochen ab Zugang der Rechnung beim Auftraggeber gilt die
Rechnung von diesem als akzeptiert, es sei denn der Auftraggeber legt innerhalb dieser Frist
von sechs Wochen schriftlich und unter Angabe der beanstandeten Rechnungsposition
gegenüber dem Auftragnehmer Widerspruch ein. Dies beinhaltet auch gewünschte
Änderungen der Rechnungsanschrift oder des Rechnungsempfängers.
(3) Die Frist von sechs Wochen berührt nicht die Pflicht zur Zahlung oder die Pflicht zur
Mängelrüge innerhalb der in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestimmten kürzeren
Frist.
- 13 Patente, Urheberrechte und Marken
Mit Erteilung des Auftrags erklärt der Auftraggeber, dass er berechtigt ist, die eingereichten
Unterlagen zu vervielfältigen und zu reproduzieren. Werden durch die Ausführung des vom
Auftraggeber erteilten Auftrags Rechte von Dritten (insbesondere Urheber-, Marken- oder
Patentrechte) verletzt und hat der Auftraggeber dies zu vertreten, so haftet hierfür gegenüber
dem Auftragnehmer ausschließlich der Auftraggeber und stellt den Auftragnehmer von den
Ansprüchen der Dritten frei. - 14 Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte
(1) Der Auftragnehmer behält sich für alle vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen – im
Besonderen an graphischen Entwürfen, Text- und Bildmarken, Layouts etc. – die
gewerblichen Schutzrechte und Urheberrechte vor.
(2) Der Auftraggeber bezahlt mit seinem Entgelt nur die jeweilige bestellte Ware, erwirbt jedoch
keine weiteren Rechte an den gewerblichen Schutzrechten, Urheberrechten oder sonstigen
Leistungsschutzrechten des Auftragnehmers. Insbesondere steht dem Auftraggeber kein
Recht zu, die Leistungsergebnisse des Auftragnehmers zu vervielfältigen oder sonstwie zu
reproduzieren. Das einfache, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht zur
Vervielfältigung kann dem Auftraggeber aber gegen Zahlung eines Entgelts im Rahmen einer
gesondert in Textform zu schließenden Vereinbarung eingeräumt werden. Erst mit der
Bezahlung des dort vereinbarten Entgelts räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber das
einfache, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Vervielfältigungsrecht ein. Ein
Anspruch auf Abschluss einer solchen gesonderten Vereinbarung besteht nicht.
(3) Zwischenerzeugnisse (z.B. Druckplatten, Daten, Lithos etc.), die der Auftragnehmer zum
Herstellen des vom Auftraggeber geforderten Endprodukts erstellt hat, muss der
Auftragnehmer nicht an den Auftraggeber herausgeben. Die Parteien können gesondert in
Textform hiervon abweichende Vereinbarungen treffen.
- 15 Handelsbrauch
Sofern kein abweichender Auftrag erteilt wurde, gelten im kaufmännischen Verkehr die
Handelsbräuche der Druckindustrie. Hierunter fällt unter anderem die nicht bestehende
Herausgabepflicht von Zwischenerzeugnissen wie Daten, Druckplatten oder Lithos, die zur
Herstellung des geschuldeten Endprodukts erstellt werden. - 16 Geheimhaltung
Die dem Auftragnehmer vom Auftraggeber für die Ausführung der Leistungen unter diesem
Vertrag zur Verfügung gestellten Informationen und Materialen gelten nicht als vertraulich und
müssen vom Auftragnehmer auch nicht vertraulich behandelt werden, es sei denn, die
Parteien vereinbaren in Textform im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes. - 17 Daten und Auftragsunterlagen
(1) Der Auftragnehmer wird personenbezogene Daten des Auftraggebers (z.B. Anrede, Name,
Anschrift, Telefonnummer, Bankverbindung) in einer EDV-Anlage speichern und automatisch
verarbeiten. Die personenbezogenen Daten werden zur Vertragsabwicklung verwendet,
soweit dies für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des jeweiligen
Vertragsverhältnisses erforderlich ist, z.B. werden zur Abwicklung der Bestellung Name und
Anschrift des Auftraggebers an den vom Auftragnehmer beauftragten Paketdienst
weitergegeben.
(2) Eine Archivierung der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Auftragsunterlagen (wie
Vorlagen, Muster, Daten oder Datenträger) ist über den Zeitpunkt der Übergabe des
Endprodukts an den Auftraggeber hinaus nur bei Abschluss einer entsprechenden
gesonderten Vereinbarung in Textform und nur gegen gesonderte Vergütung möglich.
(3) Im Fall eines Folgeauftrags wird die Suche nach Daten im Archiv (Wiederherstellen von
Daten) sowie ihre Dekomprimierung und Vorbereitung für eine weitere Bearbeitung pauschal
mit 25,00 € zzgl. MwSt. für jeden archivierten Druckauftrag berechnet.
(4) Sonstige Auftragsunterlagen (z.B. Ansichtsexemplare, proofs) sowie Daten auf
CD/DVD/sonstigen Datenträgern können nicht zurück gesendet werden.
- 18 Schlussbestimmungen – anwendbares Recht, Gerichtsstand und Teilnichtigkeit
(1) Sind Sie Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches
Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im
Zusammenhang mit dieser Vereinbarung Stuttgart. Wir sind berechtigt, Sie wahlweise an
Ihrem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UNÜbereinkommens
über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
(3) Enthalten der Vertrag oder die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Regelungslücken, so gelten diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen zur Ausfüllung dieser
Lücken als vereinbart, die die beiden Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen
des Vertrags und zum Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart hätten,
wenn die Regelungslücke bekannt gewesen wäre.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam oder undurchführbar sein
oder werden, lässt dies die Wirksamkeit und Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen
unberührt.